AXIOMA
Schwerpunktmäßig bin ich bei AXIOMA immer dann aktiv, wenn es um das Steuerstrafrecht im weitesten Sinne geht. Zum Beispiel, wenn Mandanten eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Oder wenn nach einer Betriebsprüfung die Steuerfahndung eingeschaltet wurde. Ich stehe Mandanten mit meinem gesamten Wissen und meiner langjährigen Erfahrung beratend zur Seite – Know-how, das ich auch in unsere regelmäßigen Besprechungen einbringe, in denen wir die Fälle unserer Mandanten und unsere Lösungsansätze aus diversen Blickwinkeln beleuchten.
Sämtliche Abläufe und Verfahren im Steuerstrafrecht und bei Gericht kenne ich aus der „internen“ Sicht genau, denn ich habe 38 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. So kann ich dabei helfen, eine sinnvolle und erfolgversprechende Vorgehensweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu finden.
Viele wissen nicht, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren etliche Stellschrauben im Steuerstrafrecht spürbar angezogen hat; zudem neigen Gerichte immer mehr dazu, Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen. Selbstanzeigen werden inzwischen wesentlich genauer geprüft; es ist unerlässlich, sie vollständig und äußerst gewissenhaft durchzuführen. Damit wir Mandanten in diesen sensiblen Bereichen sinnvoll vertreten können, ist ein stabiles Vertrauensverhältnis erforderlich, das völlige Offenheit ermöglicht. Insofern erfordert meine Arbeit neben einem klaren Blick für das Machbare und Zulässige sehr viel Fingerspitzengefühl.
Seit einigen Jahren nehme ich mir ganz bewusst die Zeit, mich mit verschiedenen Dingen aus purem Interesse zu beschäftigen. Denn manche Themen mochte ich schon in meiner Schulzeit sehr, hatte aber nie genug Muße, um tiefer in sie einzutauchen. So befasse ich mich heute mit mathematischen Problemen und mit der jüngeren Geschichte; beides finde ich auf eine jeweils ganz eigene Art einfach hochspannend.