Archiv

Körperschaftssteuerreform

Für Kapitalgesellschaften gilt:

Die Körperschaftsteuer, die Aktiengesellschaften und GmbHs zahlen müssen, wird deutlich gesenkt – von 25 auf 15 Prozent. Damit sinkt auch der Solidaritätszuschlag. Außerdem wird die Gewerbesteuer reduziert. Die sogenannte Steuermesszahl sinkt von fünf auf 3,5 Prozent.

Dadurch ergibt sich für Kapitalgesellschaften eine erheblich geringere Gesamtbelastung: Vom einbehaltenen Gewinn muss eine Kapitalgesellschaft insgesamt nur noch 29,83 Prozent an den Fiskus abführen – statt bisher 38,65 Prozent

Für Personengesellschaften gilt:
Anders als Kapitalgesellschaften zahlen Personengesellschaften keine Körperschaftsteuer. Stattdessen wird auf den Gewinn die normale Einkommensteuer berechnet, die in der Spitze 42 Prozent beträgt. Um eine Angleichung an Kapitalfgesellschaften zu erreichen, sollen künftig einbehaltene Gewinne auf Antrag nur noch mit 28,25 Prozent besteuert werden - was sogar etwas geringer wäre als bei Kapitalgesellschaften.
Bei der Gewerbesteuer wird künftig der Gewinn durch höhere Gewinnzurechnungen nach oben geschraubt. Bisher wurden von den Zinsen für Dauerschulden 50 Prozent hinzugerechnet. Künftig werden alle Arten von Schuldzinsen berücksichtigt, allerdings nur zu 25 Prozent. Das Gleiche gilt für die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen.

Kapitalerträge werden ab 1.Januar 2009 wesentlich einfacher besteuert als bisher. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen werden pauschal mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt.

Wer betriebliche Funktionen ins Ausland verlagert, muss das künftige Gewinnpotenzial angeben. So soll verhindert werden, dass im Inland Forschungskosten von der Steuer abgesetzt werden, gleichzeitig aber später im Ausland bei der Produktion Gewinn erwirtschaftet wird.

Bisher können die Unternehmen Gewinne künstlich ins Ausland transferieren. Möglich machen das konzerninterne Finanzungen. Diese werden künftig erschwert. Mit der Zinsschranke wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen begrenzt. Das gilt aber erst für einen Zinsaufwand von mehr als 1 Million Euro.

Zurück