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Reform der Erbschaftsteuer frühestens im Herbst - Unser Rat: Übertragungen zurückstellen, wenn sie einfach und schnell zu bewerkstelligen sind.

Union und SPD streben im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer nun erst im Herbst eine Einigung an.

Darauf haben sich die Koalitionsspitzen am späten Mittwochabend in Berlin verständigt. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst darüber entscheiden, hieß es nach dem Treffen des Koalitionsausschusses.

Die Schlussberatung im Bundestag ist für Anfang Oktober vorgesehen, die Entscheidung im Bundesrat Anfang November.

Strittig ist bisher vor allem die Ausgestaltung der Steuerbefreiung von Firmenerben. Die CSU pocht auf weitere Nachbesserungen. Eigentlich wurde eine Einigung noch vor der Sommerpause angestrebt. Aber ein Kompromiss noch vor den Landtagswahlen in Bayern im September galt als unwahrscheinlich.

Noch Ende Mai hoffte Finanzminister Steinbrück auf eine Einigung vor der Sommerpause. Heute zeigte sich Steinbrück zuversichtlich, dass der nun verabredete Zeitplan für die Verabschiedung der Reform der Erbschaftsteuer nach der bayerischen Landtagswahl im September eingehalten wird. Mit der Vereinbarung, dass der Bundestag im Oktober und der Bundesrat im November darüber abschließend entscheidet, könne die Reform noch pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dies habe auch die Unions-Seite fest zugesichert. Die SPD sei zu Kompromissen bereit.

Fristenregelung umstritten

Die Vorarbeiten der eingesetzten Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer sind zu großen Teilen bereits abgeschlossen: "Jetzt muss die politische Ebene entscheiden", hieß es aus Kreisen der Arbeitsgruppe.

Kontrovers wird in der Arbeitsgruppe unter anderem über die Fristenregelungen bei der Unternehmensnachfolge verhandelt sowie darüber, was geschieht, wenn der Lohnsummen-Schwellenwert vorübergehend unterschritten wird. Auch die Behandlung von vermietetem und verpachtetem Vermögen ist noch umstritten. Verhindert werden soll zudem eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern.

Sehr wahrscheinlich ist auch eine stärkere Differenzierung der steuerlichen Belastung in den Steuerklassen II (weitere Verwandtschaft) und III (Nichtverwandte).

Gewinner und Verlierer

Durch die geplanten neuen Bewertungsregelungen und die neuen Regelungen zur Ermittlung der Erbschaftsteuer wird es sowohl Verlierer als auch Gewinner geben. Je nach politischer Interessenlage können positive Beispiele (z. B. Besserstellung bei Barschenkungen im engen Familienkreis, weiterhin Steuerfreistellung des "normalen" selbstgenutzten Einfamilienhauses) wie auch negative Beispiele (im Regelfall deutliche Erhöhung des Werts von Immobilien, deutliche Anhebung der Steuersätze in der Steuerklasse II und III, nicht erfolgte völlige Steuerfreistellung von Betriebsvermögen) benannt werden.

Pauschale Ausagen kaum möglich

Allen Feststellungen ist aber im Regelfall eines gemeinsam: Pauschale (allgemeine) Aussagen, in welchen Fällen immer eine Besserstellung oder immer eine Verschlechterung eintreten wird, sind mit großer Vorsicht zu genießen. Es ist immer der Einzelfall zu berücksichtigen; darüber hinaus wird es in den meisten Fällen zu einer Kompensation von Vor- und Nachteilen kommen. So kann es bei der Übertragung von Immobilienvermögen einerseits zu einer deutlichen Erhöhung des steuerlichen Werts kommen, andererseits kann es aber zu einer Verringerung der steuerlichen Belastung durch die Anhebung der Freibeträge kommen.

Auch bei der Übertragung von Betriebsvermögen sind zwei gegenläufige Tendenzen erkennbar: Zum einen wird im Regelfall der Steuerwert des Betriebsvermögens deutlich ansteigen, zum anderen wird sich durch die Verschonungsregelungen eine deutlichere Entlastung ergeben können, als bisher. Ob es unter dem Strich dann zu einer Entlastung oder zu einer Belastung des Erwerbers kommt, ist abhängig von der Größe des Unternehmens, von jeweils individuell zu ermittelnden Wertzuwachs bei dem Steuerwert und von der Einhaltung der Behalteregelungen.

(Haufe Online Redaktion / dpa)

Nachdem die Erbschaftssteuerreform immer wieder verschoben wurde und die Verabschiedung nun erst zum Ende 2008 geplant ist, ist nicht auszuschließen, daß das Jahr 2008 abläuft, ohne daß eine Reform des Erbschaftsteuerrechts in Kraft tritt. Das bedeutet aber, daß dann für Übertragungen ab 1.1.2009 garkeine Steuer mehr erhoben werden kann. Es empfiehlt sich also für schenkungssteuerliche Übertragungen abzuwarten.

Allerdings: Die Möglichkeit, privates Vermögen in eine gewerblich geprägte Gesellschaft einzubringen und die damit verbundenen erheblichen steuerlichen Vorteile zu nutzen, wäre ab 1.1.2009 endgültig versperrt, wenn die Erbschaftssteuerreform zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.

Auch muß man berücksichtigen, daß bei Familienunternehmen durch das geplante vereinfachte Ertragswertverfahren die Erbschaftssteuer nach derzeitigen Schätzungen auf mehr als den zehnfachen bisherigen Wert steigen kann.

Ein auf den Einzelfall bezogene Beratung ist gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten.

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