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Verlustabzug nicht mehr vererblich

In jahrzehntelanger Rechtsprechung hat der BFH zugelassen, daß der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10 d EStG bei seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen konnte.

Diese Rechtssprechung, die in der Literatur schon seit langem kritisiert wurde, allerdings von der Finanzverwaltung zugunsten der Steuerpflichtigen akzeptiert wurde, hat nun der Große Senat des BFH aufgegeben. Künftig ist also der Verlustabzug nicht mehr vererblich. Es muß daher darauf geachtet werden, Verlustvorträge soweit wie möglich auszunutzen oder garnicht entstehen zu lassen.

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